Wie ist der aktuelle Stand beim Digitalpakt 2.0?

Wie ist der aktuelle Stand beim Digitalpakt 2.0?

Der Digitalpakt 2.0 kommt – in voller zwischen Bund und Ländern vereinbarten Umfänglichkeit. Der Bund und die Länder haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz am 18.12.2025 in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit von 2026 bis 2032 geeinigt. Damit wird der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 von den beteiligten Akteuren fortgesetzt und gezielt weiterentwickelt. Auch Schleswig-Holstein profitiert von der Einigung. 


Der Digitalpakt 2.0 investiert insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit. Die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil und können dabei auch bereits laufende Maßnahmen anrechnen lassen. 


Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht. Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist dabei die Vereinfachung der administrativen Prozesse.

Der Förderzeitraum für landesbezogene Maßnahmen läuft bis zum 31.12.2032. Nachdem sich der Bund und die Länder im Eckpunktepapier zunächst auf den 01.01.2025 als vorzeitigen Maßnahmenbeginn geeinigt hatten, wird durch den Bund nunmehr aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Bedenken ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erst ab dem 01.01.2026 vorgesehen.


Das Land Schleswig-Holstein wird aus dem Digitalpakt 2.0 bis zu 72,6 Millionen Euro für die Schulträger und landesweite Maßnahmen erhalten. Zusätzlich werden den Ländern Mittel für länderübergreifende Projekte aus einem gemeinsamen Pool in Höhe von insgesamt rund 112,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.


Das formale Unterzeichnungsverfahren zwischen Bund und Ländern ist inzwischen abgeschlossen und Schleswig-Holstein bereitet konkret die Umsetzung vor. Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) strebt an, die zur Verfügung stehenden Mittel nach Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen in einem bürokratiearmen Verfahren ab Anfang 2027 auszureichen. Hierfür finden derzeit enge Abstimmungen mit den übrigen betroffenen Ressorts, den Kommunalen Landesverbänden sowie mit den Verbänden der Schulträger statt. Zu klären sind dabei z.B. noch Fragen im Zusammenhang mit der Ausreichung der Mittel an die Schulträger. 


Das MBWFK wird an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informieren.


Die folgenden Links bieten zudem weitere Informationen zum Digitalpakt 2.0.

Externe Inhalte
→ Info BMBFSFJ 1
→ Info BMBFSFJ 2
→ Info KMK.

Stand 28.09.2026 10:26:18 [3177] → PermaLink