Wie ist der aktuelle Stand beim Digitalpakt 2.0?
Wie ist der aktuelle Stand beim Digitalpakt 2.0?
Der Bund und die Länder haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz am 18.12.2025 in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit von 2026 bis 2030 geeinigt. Damit wird der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 von den beteiligten Akteuren fortgesetzt und gezielt weiterentwickelt. Auch Schleswig-Holstein profitiert von der Einigung.
Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit. Die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil und können dabei auch bereits laufende Maßnahmen anrechnen lassen.
Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht. Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist dabei die Vereinfachung der administrativen Prozesse.
Bund und Länder haben sich auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 01.01.2025 verständigt. Dies ermöglicht den Schulträgern bereits abgeschlossene oder laufende förderfähige Maßnahmen refinanzieren zu lassen. Grundsätzlich läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.
Das Land Schleswig-Holstein wird aus dem Digitalpakt 2.0 bis zu 72,6 Millionen Euro für die Schulträger und landesweite Maßnahmen erhalten. Zusätzlich werden den Ländern Mittel für länderübergreifende Projekte aus einem gemeinsamen Pool in Höhe von insgesamt rund 112,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
An die politische Verständigung in der Bildungsministerkonferenz soll sich nun zeitnah das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern anschließen. Zuletzt hatte der Bund allerdings mitgeteilt, dass der damit verbundene Prüfungsprozess auf Bundesebene noch andauere. Gleichwohl bereitet das Land Schleswig-Holstein auf Grundlage der vereinbarten Entwürfe bereits die Umsetzung vor. Dabei zielt das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) auf ein möglichst bürokratiearmes Verfahren für die Antragsstellenden ab. Vor Erlass einer Regelung wird es eine enge Abstimmung mit den übrigen betroffenen Ressorts, den Kommunalen Landesverbänden sowie mit den Verbänden der Schulträger geben. Zu klären sind dabei z.B. noch Fragen im Zusammenhang mit der Ausreichung der Mittel an die Schulträger.
Das MBWFK wird an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informieren.
Die im Folgenden zur Verfügung gestellten Links bieten weitere Informationen zum Digitalpakt 2.0.
Externe Inhalte
→ Informationen vom BMBFSFJ
→ Informationen von der KMK.