Wie ist der aktuelle Stand beim Digitalpakt 2.0?

Wie ist der aktuelle Stand beim Digitalpakt 2.0?

Der Digitalpakt 2.0 kommt  in voller zwischen Bund und Ländern vereinbarten Umfänglichkeit. Der Bund und die Länder haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz am 18.12.2025 in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit von 2026 bis 2032 geeinigt. Damit wird der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 von den beteiligten Akteuren fortgesetzt und gezielt weiterentwickelt. Auch Schleswig-Holstein profitiert von der Einigung. 


Der Digitalpakt 2.0 investiert insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit. Die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil und können dabei auch bereits laufende Maßnahmen anrechnen lassen. 


Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht. Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist dabei die Vereinfachung der administrativen Prozesse.

Der Förderzeitraum für landesbezogene Maßnahmen läuft bis zum 31.12.2032. Nachdem sich der Bund und die Länder im Eckpunktepapier zunächst auf den 01.01.2025 als vorzeitigen Maßnahmenbeginn geeinigt hatten, wird durch den Bund nunmehr aufgrund finanzverfassungsrechtlicher Bedenken ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erst ab dem 01.01.2026 vorgesehen.


Das Land Schleswig-Holstein wird aus dem Digitalpakt 2.0 bis zu 72,6 Millionen Euro für die Schulträger und landesweite Maßnahmen erhalten. Zusätzlich werden den Ländern Mittel für länderübergreifende Projekte aus einem gemeinsamen Pool in Höhe von insgesamt rund 112,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.


Mit der politischen Verständigung hat nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern begonnen. Auch Schleswig-Holstein bereitet konkret die Umsetzung vor. Dabei zielt das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) auf ein möglichst bürokratiearmes Verfahren für die Antragstellenden ab. Vor Erlass einer Regelung wird es eine enge Abstimmung mit den übrigen betroffenen Ressorts, den Kommunalen Landesverbänden sowie mit den Verbänden der Schulträger geben. Zu klären sind dabei z.B. noch Fragen im Zusammenhang mit der Ausreichung der Mittel an die Schulträger. 


Das MBWFK wird an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informieren.


Der folgende Link bietet zudem weitere Informationen zum Digitalpakt 2.0.

Externe Inhalte
→ Info BMBFSFJ.

Stand 14.04.2026 15:37:12 [439] → PermaLink